Erklärung zur Digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.mtv-ast.de veröffentlichten Website der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV) bemüht, die o. g. Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefrei sind Systeme, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurden. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
 

Nicht barrierefreie Inhalte
 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind mit § 3 Absatz 1 der HVBIT unvereinbar und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Dateien: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf und .jpg-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. 
     

Barriere 2:

  • Die Webseite bietet keine eigene Vergrößerungsfunktion. Hier kann die Vergrößerungsfunktion des Browsers genutzt werden. Die Inhalte werden bei einer 200% Browservergrößerung problemlos angezeigt.
     

Barriere 3:

  • Der Zeilenabstand und Absätze sind vertretbar, allerdings können sie optimiert werden, indem sie größer gestaltet werden.
     

Barriere 4:

  • Die Sätze sind teilweise zu lang und unverständlich formuliert. Hierzu wird eine leichte Sprache in der Unterseite angeboten, die in kurzen, einfachen Sätzen die Inhalte der Hauptseite wiedergibt.
     

Barriere 5:

  • Die Barrierefreiheit der Inhalte von Drittanbieter kann nicht gewährleistet werden. Die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV) kann auf solche Inhalte keinen Einfluss nehmen. In diesen Situationen sind wir bestrebt, alternative Formate oder Informationen bereitzustellen, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt und im Februar 2024 überprüft und aktualisiert.


Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
 

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Frau B. Beutler unter service@mtv-web.de


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht sie, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV) diese beheben kann.
 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de